Amtliche Bekanntmachungen
1. Änderung Bebauungsplan "Südliche Birkenallee" + Veränderungssperre zum Bebauungsplan
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss vom 07.08.2024
Bekanntmachung Veränderungssperre vom 07.08.2024
Satzung Veränderungssperre_Südl._Birkenallee + Lageplan + Begründung
1. Änderung Bebauungsplan "Misch- und Gewerbegebiet"
Bekanntmachung vom 18.07.2024
Satzung vom 25.04.2024
Bekanntmachung vom 27.05.2024
Begründung vom 25.04.2024
Bekanntmachung vom 26.02.2024 Misch- und Gewerbegebiet
Bekanntmachung vom 08.03.2024 Misch- und Gewerbegebiet
Begründung Misch- und Gewerbegebiet
Bebauungsplan Misch- und Gewerbegebiet nördlich der B472
Änderung der Satzung Misch- und Gewerbegebiet nördlich der B 472
1. Änderung Bebauungsplan "Talweg"
Bekanntmachung vom 29.04.2024
Bekanntmachung vom 29.01.2024 - Billigungsbeschluss und BEteiligung der Öffentlichkeit
Niederschriftsauszug vom 09.01.2024
Bekanntmachung vom 16.11.2023 - Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan 19.10.2023
Begründung 19.10.2023
Aufstellungsbeschluss 07.11.2023
Bebauungsplan "Sport- und Naturhotel" - Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung vom 02.08.2023 - Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Geltungsbereich
Lageplan
Machbarkeitsstudie
Bebauungsplan "Hotel Post" - Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung vom 02.08.2023 - Bekanntmachung Aufhebungsbeschluss sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan Hotel Post
Begründung Bebauungsplan Hotel Post
Bebauungsplan "Ehem. Leonardisklinik"
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss vom 09.02.2023
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Heilbrunn
- SO "Landwirtschaft, Natur, Kunst und Kultur", Gut Nantesbuch -
- Bekanntmachung vom 15.07.2021
- Planzeichnung
- Begründung mit Umweltbericht und Anhängen (Karte 1: Geologie, Karte 2: Boden, Karte 3: Landnutzung und Vegetation)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit Anhang Abschichtungsliste
- FFH-Verträglichkeitsprüfung mit Anhang Karte_FFH_VP_LRT
- Faunakartierung als Grundlage für saP und FFH-VP mit Anhängen:
- Karte 1 Vögel
- Karte 2 Faunistisches Habitatbaumkontrolle
- Karte 3 Fauna
- Information nach DSGVO
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan der Gemeinde Bad Heilbrunn
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 29.09.2023
Bekanntmachung vom 01.07.2024 Flächennutzungsplan
Bekanntmachung vom 02.08.2023 - Öffentliche Auslegung
Zeichnung
Begründung
Landschaftsplan
Themenkarte 1 Topographie und Naturraum
Themenkarte 2 Freizeit und Erholung
Themenkarte 3 Arten und Biotope
Themenkarte 4 Geologie und Boden
Themenkarte 5 Hydrologie und Klima
Abwägungsliste
Versandliste
Formblatt
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 21.12.2020 bis 05.02.2021
Anlagen:
- Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, zeichnerischer Teil, M 1:10.000, Stand 08.12.2020
- Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Begründung und Umweltbericht, Stand 08.12.2020
- Entwurf Landschaftsplan, Stand 08.12.2020
- Themenkarte 1 Topographie und Naturraum; M 1:15.000
- Themenkarte 2 Freizeit und Erholung, M 1:15.000
- Themenkarte 3 Arten und Biotope, M 1:15.000
- Themenkarte 4 Geologie und Boden, M 1: 15.000
- Themenkarte 5 Hydrologie und Klima, M 1:15.000
- Formblatt
- Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange
- Anschreiben Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 14.12.2020
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren finden Sie unter https://www.bad-heilbrunn.de/agb-datenschutz
Gemäß Art. 34 der Geschäftsordnung werden Satzungen, Verordnungen, Ladungen, Verwaltungsakte und Mitteilungen amtlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichungen werden in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung usw. in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.