

Friedhofsgebührensatzung - FGS
Bekanntmachung vom 04.03.2021
Satzung zur 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 05.12.2018
Gewerbepark/Schilcherholzweg
Verkehrsrechtliche Anordnung vom 10.02.2021
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integrierten Landschaftsplan der Gemeinde Bad Heilbrunn
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 21.12.2020 bis 05.02.2021
Anlagen:
Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, zeichnerischer Teil, M 1:10.000, Stand 08.12.2020
Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan, Begründung und Umweltbericht, Stand 08.12.2020
Entwurf Landschaftsplan, Stand 08.12.2020
Themenkarte 1 Topographie und Naturraum; M 1:15.000
Themenkarte 2 Freizeit und Erholung, M 1:15.000
Themenkarte 3 Arten und Biotope, M 1:15.000
Themenkarte 4 Geologie und Boden, M 1: 15.000
Themenkarte 5 Hydrologie und Klima, M 1:15.000
Formblatt
Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange
Anschreiben Behörden und Träger öffentlicher Belange vom 14.12.2020
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren finden Sie unter https://www.bad-heilbrunn.de/agb-datenschutz
Bebauungsplan neue Ortsmitte
Frühzeitige Beteiligung und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Satzung
Begründung
Schalltechnische Untersuchung
Anlage 1
Anlage 2.1
Anlage 2.2
Anlage 3.1
Anlage 3.2
Anlage 4.1
Anlage 4.2
Anlage 4.3
Anlage 5
Verkehrsuntersuchung
Artenschutzprüfung
Geotechnisches Baugrundgutachten
Bekanntmachung des LDBV
über Laserscanningvermessungen
18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gemäß Art. 34 der Geschäftsordnung werden Satzungen, Verordnungen, Ladungen, Verwaltungsakte und Mitteilungen amtlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichungen werden in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekannt gegeben. Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung usw. in der Verwaltung niedergelegt ist. Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
Gemeinde Bad Heilbrunn
Badstraße 3
83670 Bad Heilbrunn
Tel: 08046/1889-0
Fax: 08046/1889-29
E-Mail: gemeinde@bad-heilbrunn.de
Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)